Für Hersteller vernetzter Produkte. Ohne Anmeldung, ohne Verkaufsgespräch.
Stand: 3. August 2026 · Rechtsgrundlage: Verordnung (EU) 2024/2847, Artikel 14
Am 11. September 2026 greifen die Meldepflichten des Cyber Resilience Act. Wer Produkte mit digitalen Elementen auf dem EU-Markt anbietet, muss ab dann aktiv ausgenutzte Schwachstellen und schwerwiegende Sicherheitsvorfälle melden. Zusätzlich braucht jeder Hersteller eine Kontaktstelle für Schwachstellenmeldungen.
Zwei Punkte, die regelmäßig übersehen werden: Es gibt keine Größenschwelle, anders als bei NIS2. Und die Pflicht gilt auch für Bestandsprodukte, nicht erst für die nächste Generation.
Die Meldung läuft über die zentrale Plattform der EU-Agentur für Cybersicherheit ENISA.
security.txt nach RFC 9116.Wenn Sie bei Schritt 1 nicht innerhalb einer Stunde zu einer vollständigen Liste kommen, ist das bereits das Ergebnis: Dann fehlt die Grundlage, auf der alles Weitere aufbaut.
Ab dem 11. September 2026 gelten Meldepflicht und Kontaktstelle. Die übrigen Anforderungen der Verordnung, darunter CE-Kennzeichnung und technische Dokumentation, werden erst zum 11. Dezember 2027 verbindlich. Dafür bleibt Zeit. Für die Meldebereitschaft nicht.
Für kleine und mittlere Unternehmen sind Verwaltungsstrafen für das Verpassen der 24-Stunden-Frist zunächst ausgesetzt. Die Pflicht selbst besteht davon unabhängig.
Beide Regelwerke können nebeneinander greifen. NIS2 richtet sich an Betreiber in bestimmten Sektoren ab einer Größenschwelle, der Cyber Resilience Act an Hersteller ohne Schwelle. Wer Produkte baut und zugleich in einem NIS2-Sektor tätig ist, muss beides prüfen.
Diese vier Schritte können Sie selbst gehen. Sie brauchen dafür keinen Berater und kein Portal.
Wenn Sie den Ablauf lieber abgeben möchten, gibt es ihn zum Festpreis. Leistungsumfang, Preise und ausdrücklich auch die Grenzen stehen auf einer Seite: CRA-Meldebereitschaft ansehen.
Wir sagen Ihnen auch, wenn wir zu dem Ergebnis kommen, dass Sie uns nicht brauchen.