Meldebereit bis zum 11. September
Kontaktstelle, Meldeweg und ein geprobter Ernstfall. Zum Festpreis, in ein bis zwei Tagen.
Stand: 3. August 2026 · Rechtsgrundlage: Verordnung (EU) 2024/2847, Artikel 14
Am 11. September 2026 greifen die Meldepflichten des Cyber Resilience Act. Wer Produkte mit digitalen Elementen anbietet, muss ab dann binnen 24 Stunden melden können. Es gibt keine Größenschwelle, und die Pflicht gilt auch für Produkte, die längst im Markt sind.
Was Sie bekommen
- Produktinventar. Welche Ihrer Produkte enthalten digitale Elemente, welche sind noch im Support, wo sitzen lokale Komponenten wie App, Client oder Firmware. Ergebnis ist eine Liste, die die Betroffenheit pro Produkt beantwortet statt pauschal fürs Unternehmen.
- Kontaktstelle für Schwachstellenmeldungen. Benannte Person mit Vertretung, überwachte Meldeadresse, veröffentlichte Meldepolitik und eine
security.txt nach RFC 9116, damit Sicherheitsforscher den Weg finden.
- Meldeweg 24 / 72 / 14. Entscheidungsbaum, namentliche Zuständigkeit inklusive Wochenendregelung, vorbereitete Meldetexte für alle drei Stufen und ein getesteter Zugang zur ENISA-Plattform.
- Ein Probelauf mit der Uhr. Ein erfundener Fall, komplett durchgespielt. Er zeigt in einer Stunde, was ein Jahr Theorie nicht zeigt.
- Übergabemappe. Alles als Dokument, das Sie behalten und ohne uns fortführen. Kein Abo, keine Datenhaltung bei uns.
Was es kostet
| Paket | Produkte | Aufwand | Preis |
| Kompakt | bis 3 | ca. 1 Tag | 890 € |
| Standard | bis 10 | ca. 2 Tage | 1.490 € |
| Erweitert | über 10 | nach Aufnahme | auf Anfrage |
Festpreis, keine Stundenabrechnung, kein Nachschlag für Rückfragen. Nach § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet.
Wie der Ablauf aussieht
- Sie schreiben uns mit der Zahl Ihrer Produkte. Sie bekommen eine Auftragsbestätigung mit Festpreis und Termin.
- Sie senden die Produktliste und die Namen der Zuständigen. Mehr brauchen wir nicht, um zu beginnen.
- Wir arbeiten und melden uns bei Rückfragen schriftlich.
- Sie erhalten die Übergabemappe und den Probelauf-Bericht. Rechnung danach.
Ein Telefonat ist möglich, aber nicht nötig. Der gesamte Ablauf funktioniert schriftlich, und die meisten Fragen lassen sich so sogar genauer beantworten.
Was wir ausdrücklich nicht liefern
- Keine CE-Kennzeichnung. Die Konformitätsbewertung ist ein eigenes, deutlich größeres Vorhaben und erst zum 11. Dezember 2027 verbindlich.
- Keine technische Dokumentation im Sinne der Verordnung und keine SBOM-Erstellung.
- Keine Rechtsberatung. Wir bilden den Ablauf ab. Die Bewertung eines konkreten Einzelfalls gehört zu einem Anwalt.
- Kein Zertifikat. Es gibt keins, und wir stellen keins aus. Wer Ihnen eines verkauft, verkauft Ihnen Papier ohne Adressaten.
Bin ich überhaupt betroffen?
Das können Sie in einer Stunde selbst herausfinden, kostenlos und ohne uns. Der Ablaufplan in vier Schritten führt Sie durch die Prüfung. Wenn dabei herauskommt, dass Sie nicht betroffen sind, haben Sie eine Stunde investiert und Klarheit gewonnen.
Wir sagen Ihnen auch dann, dass Sie uns nicht brauchen, wenn wir zu diesem Ergebnis kommen. Ein Auftrag, der niemandem nützt, schadet uns mehr als er einbringt.
Anfrage stellen
Schreiben Sie uns die Anzahl Ihrer Produkte mit digitalen Elementen. Sie bekommen innerhalb eines Werktages eine Rückmeldung mit Festpreis und möglichem Termin.
Anfrage per E-Mail
Oder direkt an info@kyberguard.de. Wenn Sie lieber sprechen möchten, schreiben Sie uns eine Nummer und eine Uhrzeit, dann rufen wir an.