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NIS229.05.2026⏱ 4 Min.

NIS2 einfach erklärt: Was jedes Hamburger KMU wissen muss

Seit Dezember 2025 ist das NIS2-Umsetzungsgesetz in Deutschland in Kraft — ohne Übergangsfristen, ohne Ausnahmen. Rund 29.500 Unternehmen sind betroffen. Die meisten wissen es nicht.

Wer ist betroffen?

Die Faustregel: Wer mindestens 50 Mitarbeitende beschäftigt oder einen Jahresumsatz von mehr als 10 Millionen Euro erzielt, und in einem der 18 NIS2-Sektoren tätig ist, fällt unter die Richtlinie.

Betroffene Sektoren für Hamburger KMU:

Was fordert NIS2 konkret?

Das Gesetz verlangt zehn Kernmaßnahmen nach §30 BSIG-neu:

1. Risikoanalyse und Sicherheitskonzept Einmal jährlich, dokumentiert, durch die Geschäftsleitung gebilligt.

2. Incident-Response und Meldepflichten Bei einem Sicherheitsvorfall: 24 Stunden Frühwarnung ans BSI, 72 Stunden Zwischenmeldung, 30 Tage Abschlussbericht.

3. Business Continuity Management Backup-Konzepte, Notfallpläne, Wiederherstellungszeiten definieren.

4. Supply-Chain-Sicherheit Lieferanten bewerten, NIS2-Anforderungen vertraglich absichern.

5. Verschlüsselung und Zugriffsschutz Multi-Faktor-Authentifizierung, verschlüsselte Übertragung, minimale Zugriffsrechte.

Was droht bei Verstößen?

Bußgelder bis 10 Millionen Euro oder 2 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes — je nachdem was höher ist.

Neu und wichtig: Persönliche Haftung der Geschäftsführung. Ein Haftungsverzicht durch Gesellschaftervertrag ist gesetzlich ausgeschlossen.

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