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NIS218.06.2026⏱ 2 Min.

NIS2 und DSGVO: Wo sich doppelte Arbeit vermeiden lässt

Viele Mittelständler bauen zwei getrennte Compliance-Projekte auf: eines für die DSGVO, eines für NIS2. Das kostet doppelt Zeit, und meistens unnötig.

Beide Regelwerke verlangen ähnliche Grundlagen: Risikobewertung, technische und organisatorische Maßnahmen, Schulung der Mitarbeitenden, Dokumentation von Vorfällen. Der Unterschied liegt im Schutzgut, nicht im Vorgehen. Die DSGVO schützt personenbezogene Daten. NIS2 schützt die Funktionsfähigkeit kritischer Systeme. Wer die Prozesse für beide getrennt aufbaut, verdoppelt den Aufwand für Aufgaben, die sich ohnehin überschneiden.

Eine gemeinsame Risikobewertung statt zwei getrennter

Die DSGVO fordert eine Bewertung der Risiken für personenbezogene Daten, NIS2 erweitert das auf alle kritischen Systeme. Eine einzige, breiter angelegte Risikoanalyse deckt in der Regel beides ab.

Eine Schulung statt zwei

Mitarbeitende müssen ohnehin regelmäßig zu Datenschutz und IT-Sicherheit geschult werden. Ein kombiniertes Programm spart Zeit und sorgt dafür, dass niemand zwischen zwei widersprüchlichen Botschaften hin- und herspringt.

Eine Meldekette statt zwei

Sowohl DSGVO als auch NIS2 verlangen, Vorfälle innerhalb fester Fristen zu melden. Wer eine einzige interne Eskalationskette mit klaren Verantwortlichkeiten definiert, muss im Ernstfall nicht erst klären, welches Verfahren gilt.

Besonders für kleinere IT-Teams ohne eigene Compliance-Abteilung zählt das. Wer ohnehin knapp besetzt ist, kann sich zwei parallele Bürokratie-Spuren kaum leisten.

Was bedeutet das für Sie?

Bevor Sie ein zweites Compliance-Projekt für NIS2 aufsetzen, prüfen Sie, was Ihre DSGVO-Prozesse bereits leisten. Oft fehlt nur die Erweiterung, kein Neubau.

Welche Maßnahmen sind bei Ihnen schon NIS2-konform?

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